Rollstuhlfahrer stoßen in der Stadt häufig auf Hindernisse – kleine Umbauten können das ändern. Solche Investitionen werden von der Stadt Leipzig weiter gefördert Foto: Christian Modla
Rollstuhlfahrer stoßen in der Stadt häufig auf Hindernisse – kleine Umbauten können das ändern. Solche Investitionen werden von der Stadt Leipzig weiter gefördert Foto: Christian Modla

Was macht einen Ort zum Lieblingsplatz für wirklich alle Menschen? Mitunter die kleinen Dinge – die Rampe zu einem Eingang, das Rollstuhlkarussell auf dem Spielplatz, die barrierefreie Toilette oder das Blindenleitsystem im Eingangsbereich des Freizeittreffs. Doch auch die vermeintlich kleinen Investitionen können große Hürden sein für Vereine, private Bauherren oder Pächterinnen.

Für eine Vielzahl dieser Projekte gibt es nun gute Neuigkeiten: Das Amt für Wohnungsbau und Stadterneuerung hat den Zuwendungsbescheid für das aktuelle Programmjahr von der Sächsischen Aufbaubank erhalten. Mit über 385 000 Euro werden in 2026 insgesamt 23 Vorhaben gefördert. Diese Zuwendungsbescheide werden in den kommenden Tagen an die Antragsteller verschickt.

Bescheide wurden verschickt

Auch im kommenden Jahr fördert die Stadt Vorhaben, die den Zugang oder die barrierefreie Nutzung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen wie Museen, Cafés, Spielplätzen oder Arztpraxen verbessern. Bis zu 25 000 Euro gibt es über das entsprechende Programm „Lieblingsplätze für alle“, ein Eigenanteil ist nicht erforderlich.

Das Programm wird seit 2014 vom Freistaat aufgelegt. Eigentümer, Betreiberinnen, Mieter und Pächter können sich bewerben, wenn sie Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen. Etwa durch Rampen und Lifte, barrierefreie Sanitäranlagen, Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen, Anlagen zur Verbesserung des Hörens oder Audio-Guides sowie kleine Investitionen in bestehenden ambulanten Arzt- und Zahnarztpraxen.

Der vollständige Antrag für das Programmjahr 2027 muss bis zum 30. September bei der Stadt Leipzig, Beauftragte für Menschen mit Behinderungen, vorliegen. Ein Expertengremium beurteilt die eingehenden Anträge – etwa danach, ob die beantragte Maßnahme funktional ist und wie viele Menschen das Angebot erreicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung und die Investition muss noch im kommenden Jahr umgesetzt werden.

Weitere Infos gibt es am 25. Juni

In einer digitalen Informationsveranstaltung am 25. Juni, 15 Uhr, beantworten Mitarbeiterinnen der Stadtverwaltung Fragen zum Förderprogramm. Sie informieren unter anderem über die Förderkonditionen und das Antragsverfahren 2027. Im neuen kommunalen Kompetenzzentrum „Barrierefreiheit zum Anfassen“ können sich zudem insbesondere Bauherren und Planer zu allen Fragen baulicher Barrierefreiheit informieren. Der interaktive Erlebnisraum in der Friedrich-Ebert-Straße 19A zeigt anschaulich und praxisnah Lösungen auf. red.

Den Zugang zur Onlineveranstaltung, relevante Ansprechpartner sowie weitere Informationen gibt es online unter www.leipzig.de/barrierefreier-lieblingsplatz.

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