Für barrierefreies Bauen gibt es Unterstützung. Foto: Andre Kempner

Leipziger Land. Auch für das Jahr 2022 stellt der Freistaat Sachsen dem Landkreis Leipzig wieder Fördermittel zur Verfügung. Mit den Fördermitteln möchten wir Menschen mit Behinderungen einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen ermöglichen, insbesondere im Kultur-, Freizeit-, Bildungs- und Gesundheitsbereich.

In welcher Höhe können Fördermittel beantragt werden? Die Höchstgrenze für die Förderung liegt je Einzelmaßnahme bei 25 000 Euro. Es können bis zu 100 Proznet der Kosten gefördert werden (ggf. sind geringe Eigenmittel notwendig). Die Fördermittel haben eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Wer kann gefördert werden? Betreiber -auch Mieter und Pächter- von öffentlich zugänglichen Einrichtungen, wie beispielsweise im Kultur-, Freizeit- und Bildungsbereich, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder einrichten wollen.

Was kann gefördert werden? In den Jahren 2014 bis 2021 konnte das Kreissozialamt bereits erfolgreich 97 Baumaßnahmen mit Fördermitteln in Höhe von 1,9 Million Euro für Menschen mit Behinderungen im Landkreis umsetzen, wie beispielsweise:

• Barrierefreie Zugänge (Rampen und Lifte)

• Barrierefreie Sanitäranlagen

• Orientierungshilfen für sehbehinderte und blinde Menschen

• Induktive Höranlagen oder

• Audio-Guides

in Volkshochschulen, Seniorenbegegnungsstätten, Kirchen, Bibliotheken, Museen, Sportstätten des Freizeit- und Breitensports, Freibädern, Zahnarzt- und Arztpraxen usw. Eine Förderung kommunaler Gebäude und Einrichtungen ist möglich, wenn es sich dabei um ein freiwilliges Angebot handelt.

Wie und bis wann können die Fördermittel beantragt werden? Das Sozialamt muss anhand einer priorisierten Maßnahmenliste die Höhe der Fördermittel untersetzen und beim Freistaat Sachsen beantragen. Zuwendungsempfänger ist demnach der Landkreis Leipzig, welcher nach Bewilligung der Fördermittel diese in öffentlich-rechtlicher Form an die ausgewählten Antragsteller weiterleitet.

Antragsteller können ab sofort einen Antrag bis spätestens 20. August 2021 auf Fördermittel einreichen. Landkreis Leipzig, Landratsamt, Sozialamt, Stichwort: Barrierefreies Bauen 2022, Brauhausstraße 8, 04552 Borna

Antragsunterlagen sind über die Kreissozialamtsleiterin, Frau Karina Keßler (karina.kessler@lk-l.de, Tel.: 03433/241-2100) erhältlich.

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