(Symbolbild) Foto: Uwe Wagschal/pixelio.de

Unter Aufsicht baden: Schwimmer sollten nur dort baden, wo es erlaubt ist und eine Aufsicht wie die Wasserwacht den Abschnitt absichert. „Kleinkinder sollten am und im Wasser nie aus den Augen gelassen werden, auch nicht, wenn Rettungsschwimmer vor Ort sind. Kinder unterschätzen die Gefahren und können mit ihnen weniger gut umgehen“, so Andreas Paatz, Bundesleiter Wasserwacht beim Deutschen Roten Kreuz (DRK).

Schwimmen lernen: Wer nicht schwimmen kann, sollte nicht weiter als knietief ins Wasser gehen. Die Wasserwacht rät, früh schwimmen zu lernen. Schwimmhilfen wie Schwimmflügel sind kein Ersatz für den Schwimmunterricht oder die Badeaufsicht“, sagt Paatz.

Baderegeln beachten: „Baderegeln müssen eingehalten werden: Niemals alleine ins Wasser gehen, sondern mindestens zu zweit. Vorher abkühlen, nie mit vollem Magen oder unter Alkoholeinfluss baden. Andere nicht schubsen oder untertauchen, nie in unbekanntes oder trübes Gewässer springen. Absperrungen und Bojen beachten, Booten nicht zu nah kommen.“

Im Notfall schnell handeln: Wer eine Person sieht, die zu ertrinken droht, sollte laut um Hilfe rufen, die Badeaufsicht informieren und einen Notruf absetzen. „Ist ein Rettungsring vorhanden, vom sicheren Standort ins Wasser werfen. Muss man zur Rettung selbst ins Wasser springen, dann möglichst nur mit Hilfsmitteln (Rettungsring, Holzbrett) zur Hilfe eilen.“

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PM

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