(Symbolbild) Foto: clearlens-images/pixelio.de

WURZEN/GRIMMA. Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden zum 1. August stark verbessert.

So steigen für alle Anspruchsberechtigten (Bezieher von Leistungen nach dem zweiten und zwölften sowie von Wohngeld und Kinderzuschlag) beispielsweise die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 auf insgesamt 150 Euro, davon 100 Euro für das erste und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Weiterhin fallen die bisherigen Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte komplett weg.

Die Lernförderung für einen Schüler ist künftig nicht erst dann möglich, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet ist.

Das monatliche Budget für die Teilhabe an Aktivitäten und dem Vereinsleben steigt von bisher insgesamt zehn Euro auf pauschal 15 Euro. Auch kann zukünftig das Geld den Familien direkt gezahlt werden und nicht mehr an die Vereine. Dies bedeutet für die Beteiligten eine Vereinfachung, denn so können die Kinder und Jugendlichen oder deren Eltern zum Beispiel die Aufwendungen für kulturelle oder gesellschaftliche Aktivitäten und die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen direkt bezahlen, ohne dabei den Sozialleistungsbezug zu offenbaren.

Die Leistungen auf Bildung und Teilhabe gelten mit der entsprechenden Antragstellung auf die Grundleistungen als beantragt, lediglich die Lernförderung ist gesondert zu beantragen. Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig.

Mehr Informationen unter www.landkreisleipzig.de/bildungs-und-teilhabepaket.html

PM

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