
Im Vorjahr hat sich im städtischen Fundbüro wieder einiges angesammelt: Fahrräder, Handys, Schlüssel, Schmuck, Brillen und vieles mehr wurden abgegeben. Wer dergleichen findet, sollte es umgehend ins Fundbüro bringen, denn nicht selten meldet sich der rechtmäßige Besitzer und erhält so den Gegenstand zurück.
24 Fundstücke an Besitzer zurückgegeben
Für nicht wenige ist das Fundbüro die letzte Hoffnung. Die städtische Einrichtung befindet sich im Kornmarkt 1 und ist telefonisch unter (03447) 594 324 zu erreichen. Aus der jetzt erstellten Jahresbilanz des Altenburger Fundbüros geht hervor, dass im Jahr 2025 insgesamt 103 Fundgegenstände abgegeben worden sind. In immerhin 24 Fällen wurde das Fundstück seinem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben.
Zum Vergleich: 2024 waren es noch 113 Fundstücke, 15 gingen an die rechtmäßigen Besitzer zurück. Besonders häufig wurden im vergangenen Jahr Schlüssel, Handys, Fahrräder und Schmuck, aber auch Papiere, Bargeld und Bekleidung verloren. Die rechtmäßigen Besitzer haben sich zum Teil noch nicht gefunden. Einige Fundstücke aus dem Jahr 2025 warten derzeit noch darauf, dass sich der Eigentümer meldet.
Frist von sechs Monaten
Was passiert eigentlich mit den Fundgegenständen, wenn sich der rechtmäßige Besitzer nicht meldet? Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem halben Jahr kann der Finder die Fundsache erwerben oder die Stadt die Fundsache veräußern. Der nächste Verkaufstermin der Fundsachen wird rechtzeitig bekannt gegeben.
Seit kurzem ist das städtische Fundbüro zusätzlich neben der städtischen Website an das Internet-Portal www.fundbürodeutschland.de angebunden. Dort kann bundesweit nach verlorengegangenen Gegenständen gesucht und eine Verlustanzeige aufgegeben werden. Diese wird im System hinterlegt. Sobald im Altenburger Fundbüro eine Fundsache ankommt, welche mit der Suchanfrage (Verlustanzeige) übereinstimmt wird der Verlierer über das Bereitliegen der Fundsache informiert.






























