Die Förderung der Elektromobilität gehört zum Maßnahmenpaket des fortgeschriebenen Luftreinhalteplans der Stadt Leipzig. Foto: Jan Claus/pixelio.de

Die Stadt Leipzig hat den bestehenden Luftreinhalteplan aus dem Jahr 2009 fortgeschrieben und den geänderten Plan in der vergangenen Woche beschlossen.

Die enthaltenen Maßnahmen, mit denen die Luftqualität verbessert und die Grenzwerte für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) eingehalten werden, wurden jetzt vorgestellt. Wichtigste Punkte sind die Stärkung des Umweltverbundes sowie die Förderung der E-Mobilität. „Während seit Bekanntwerden des Dieselskandals die ersten Fahrverbote in deutschen Städten umgesetzt wurden und weitere in Planung sind, setzt die Stadt Leipzig unter Berücksichtigung des Gebots der Verhältnismäßigkeit auf Alternativen“, erklärt Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal. So sieht der Luftreinhalteplan insgesamt 50 Maßnahmen vor. Dazu gehört zum Beispiel die Verringerung des Verkehrs an den Hotspots der Luftbelastung. Daneben setzt der Plan auf eine Stärkung des Umweltverbundes durch die Erhöhung der Attraktivität des ÖPNV sowie des Rad- und Fußgängerverkehrs, die Förderung von Elektromobilität sowie Carsharing.

Diese mittel- bis langfristig wirkenden Vorhaben dienen der dauerhaften Einhaltung der Luftqualitätsgrenzwerte trotz Bevölkerungszuwachs. Der Green-City-Plan der Stadt Leipzig vertieft und untersetzt diese Maßnahmen. Er umfasst sieben Arbeitspakete und zeigt auf, wie Verkehrsleitsysteme verbessert, Park-and-ride-Angebote mit anderen Angeboten wie Bike-Sharing, dynamische Fahrgastinformation und Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge vernetzt oder wie die Elektromobilität etwa durch die Verdichtung des Ladesäulennetzes befördert werden können. Der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aus dem „Sofortprogramm Saubere Luft 2017 bis 2020″ geförderte Green-City-Plan wurde in enger Abstimmung mit der Leipziger Gruppe erarbeitet. Er ist teilweise Voraussetzung zur Beantragung von Fördermitteln. Der Grenzwert von 40 µg/m³ für das Jahresmittel der luftgetragenen Massenkonzentration an Stickstoffdioxid wurde zuletzt im Jahr 2018 an der Lützner Straße und davor im Jahr 2016 an der Messstation Leipzig-Mitte geringfügig um 2 µg/m³ überschritten. Eine Überschreitung des Grenzwertes für das Tagesmittel der Konzentration an Feinstaub an mehr als den 35 zulässigen Tagen im Kalenderjahr wurde zuletzt im Jahr 2014 an der Lützner Straße registriert. Heiko Rosenthal: „Neben der gemessenen Luftschadstoffbelastung erfolgten rechnerische Analysen und Prognosen durch das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) mit dem Ergebnis, dass ohne weitere Maßnahmen zur Reduktion der Luftschadstoffbelastung auch im Jahr 2020 noch Grenzwertverletzungen insbesondere bei Stickstoffdioxid an einzelnen Straßenabschnitten voraussichtlich auftreten.“

„Maßgeblicher Verursacher der hohen Stickoxidbelastung ist der motorisierte Straßenverkehr mit seinem Anteil an Dieselfahrzeugen“, erläutert Dr. Gunter Löschau, zuständiger Referent beim LfULG. „Durch die Umweltzone in Leipzig wurde der toxische Anteil des Feinstaubs erheblich reduziert. Eine Verringerung der Stickoxidbelastung konnte jedoch durch die Umweltzone nicht in dem erwarteten Umfang erzielt werden.“ Sobald das LfULG das gesetzlich vorgesehene Einvernehmen zum Plan erteilt hat, wird der geänderte Luftreinhalteplan durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Leipzig gültig. PM

www.leipzig.de

 

HINTERLASSEN SIE EINE ANTWORT

Please enter your comment!
Please enter your name here