Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (blau) mit den beiden Betriebsteilen der ehemaligen Chemischen Reinigung in Delitzsch (orange). Im Bild links der Lober (hellblau). Grafik: LRA
Der Geltungsbereich der Allgemeinverfügung (blau) mit den beiden Betriebsteilen der ehemaligen Chemischen Reinigung in Delitzsch (orange). Im Bild links der Lober (hellblau). Grafik: LRA

Das Landratsamt Nordsachsen hat am 25. Februar per Allgemeinverfügung die Entnahme von Grundwasser aufgrund hoher Schadstoffbelastung in einem Gebiet nahe der früheren Chemischen Reinigung in Delitzsch verboten. Die Anordnung dient dem Gesundheitsschutz. Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nicht betroffen. Im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung befinden sich vier offiziell angezeigte Brunnen – drei werden genutzt, zwei davon privat, keiner als Trinkwasserbrunnen.

Zu DDR-Zeiten waren in den beiden Betriebsteilen der Chemischen Reinigung an der Laueschen Straße durch unsachgemäße Lagerung und Handhabung größere Mengen toxische LCKW-Lösemittel in den Boden gelangt. Nach Ende des Tagebaus Delitzsch-Südwest und dem damit verbundenen Wiederanstieg des Grundwassers wurden die Altlasten ausgespült. Sie breiten sich aufgrund der Fließrichtungsumkehr von Ost-Südost nach West nunmehr wieder in natürlicher Richtung zum Lober aus.

Entnahmeverbot durch Schadstoffbelastung

Ein von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) beauftragtes Gutachten zur Gefährdungsabschätzung kam im vergangenen Jahr zu dem Schluss, dass aufgrund der Schadstoffbelastung ein Entnahmeverbot im Fließrichtungsgebiet zu prüfen sei. Aktuelle Ergebnisse des Grundwassermonitorings haben den Handlungsbedarf bestätigt.

Nordsachsens Umweltamt wird umgehend einen Sachverständigen damit beauftragen, die weitere Schadstoffausbreitung prognostisch zu berechnen. Die LMBV erweitert parallel dazu ihr Messstellennetz, lässt weiterhin halbjährlich gezielte Grundwasseruntersuchungen vornehmen und setzt im Schadenszentrum an der Laueschen Straße die bereits seit mehreren Jahren laufende Sanierung des Grundwasserleiters mittels Air-Sparging intensiv fort.

Die Allgemeinverfügung zum Verbot der Grundwasserentnahme trat am 26. Februar in Kraft, wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst. Sie ist im Wortlaut samt Anlagen auf www.landkreis-nordsachsen.de unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ zu finden. Der exakte Verlauf des Geltungsbereichs ist zudem im Geoportal hinterlegt.

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