Viele Lebensmittel können inzwischen auch unverpackt erworben werden. Foto: Sandro Almir Immanuel/pixelio.de

Am Jahresanfang haben die guten Vorsätze wieder Hochkonjunktur: Dazu gehört für viele Verbraucher auch, Verpackungsmüll zu reduzieren und Lebensmittel öfter unverpackt einzukaufen. In der EU sollen bestimmte Plastikbehältnisse für Lebensmittel, die unmittelbar vor Ort aus der Verpackung heraus verzehrt oder als Take-Away-Gericht mitgenommen werden, zudem bald verboten sein.

Die Experten von TÜV SÜD fassen im Folgenden zusammen, worauf Verbraucher beim Kauf unverpackter Lebensmittel achten sollten. Beim Plastikverpackungsabfall liegt Deutschland laut Institut der Deutschen Wirtschaft je Einwohner bei 37 Kilogramm und damit sechs Kilogramm über dem EU-Durchschnitt. Europaparlament und EU-Staaten haben sich nun auf ein Verbot von Wegwerfprodukten aus Plastik geeinigt, das in gut zwei Jahren in Kraft treten wird. Darunter befinden sich auch bestimmte Wegwerfverpackungen für Lebensmittel, die nur für den kurzzeitigen Einmalverbrauch bestimmt sind. In Deutschland gibt der Handel bereits seit Juli 2016 Plastiktragetaschen im Zuge einer freiwilligen Selbstverpflichtung nicht mehr gratis ab. Viele Verbraucher sind daher weitestgehend auf selbst mitgebrachte Mehrwegtragetaschen umgestiegen.

Im Trend liegen auch sogenannte Unverpackt-Läden, die ihr Sortiment lose und verpackungsfrei verkaufen. „Ob auf eine Verpackung verzichtet werden kann, hängt stark von der Art des Lebensmittels ab“, sagt Dr. Andreas Daxenberger, Lebensmittelexperte bei TÜV SÜD. „Schüttgut, Obst und Gemüse sowie pflanzliche Öle können gut unverpackt gekauft werden. Bei Fleisch-, Wurst-, Käsewaren sowie Milchprodukten ist das schwieriger.“ Verpackungen halten das Lebensmittel frisch, schützen das Aroma und sichern einen hygienischen Transport. Sie verhindern nicht nur den vorzeitigen Verderb, sondern sind auch Informations-, Deklarations- und Werbefläche.

Pflichtangaben auf Lebensmitteln

Die Lebensmittelinformationsverordnung schreibt bestimmte Informationen für Lebensmittel vor: So müssen zum Beispiel Nährwertkennzeichnung, Allergene, Zutatenverzeichnis bei verarbeiteten Lebensmitteln, Preis, Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) dem Verbraucher vor dem Kauf als Information zugänglich sein.

Hygieneanforderungen

Der Inhaber haftet für die Erfüllung hoher Hygieneanforderungen im Geschäft selbst und beim Einkaufsvorgang an sich. Da die Lebensmittel in der Regel in größeren Gefäßen im Laden angeliefert werden, müssen sie in kleinere Spendersysteme umgefüllt werden. Gesundheitsamt und Zertifizierungsstellen kontrollieren, ob hier alles gut geplant ist und ob mögliche Fehlerquellen und Risiken minimiert wurden. PM

 

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